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Accu-Chek View Lizenzvereinbarung

 

1 Allgemeine Lizenzbedingungen

1.1  Der Geltungsbereich dieser Vereinbarung ist die Accu-Chek View App und insbesondere die Rechte des Benutzers an ihrer Verwendung.
 

1.2  Sofern der Benutzer die Accu-Chek View App herunter geladen und diese Vereinbarung akzeptiert hat, gewährt Roche Diabetes Care Austria GmbH ("Roche Diabetes Care Austria") dem Benutzer ein beschränktes Recht und eine beschränkte Lizenz, die Accu-Chek View App gemäß den in dieser Vereinbarung enthaltenen Lizenzbedingungen persönlich zu nutzen. Die Bedingungen dieser Vereinbarung regeln alle von Roche Diabetes Care bereitgestellten Upgrades, die die ursprüngliche Accu-Chek View App ersetzen und/oder ergänzen, es sei denn, für ein solches Upgrade wird eine gesonderte Lizenz bereitgestellt; in diesem Fall gelten die Bedingungen dieser Lizenz. Roche Diabetes Care Austria gewährt dem Benutzer ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Accu-Chek View App ausschließlich persönlich zu nutzen, um (i) mit der Accu-Chek View App eine Verbindung zu von Roche Diabetes Care Austria freigegebenen bzw. über die optionale Validic-Schnittstelle angebundenen Schrittzählern, Blutdruckmessgeräten, Waagen, etc. herzustellen und Daten mit diesen auszutauschen, (ii) die eigenen Blutzuckerdaten sowie für die Accu-Chek View App relevanten zusätzlichen Gesundheits- und sonstigen persönlichen Daten des Benutzers manuell einzugeben, zu verwalten, zu exportieren und zu speichern, (iii) eigene medizinische Daten durch Einspeisung in ein Web-basiertes Arztportal an vom Benutzer ausgewählte medizinische Fachkräfte zu übermitteln ("Verwendungszweck"). Der Benutzer akzeptiert, dass diese Accu-Chek View App nur zur Verwaltung der individuellen Daten des Benutzers geeignet ist und verwendet werden darf. Benutzer dieser Accu-Chek View App sollten bei der Auswertung der Messwerte die gesamte Krankengeschichte und alle Symptome berücksichtigen und durchgreifende Änderungen im Behandlungsplan nur nach Rücksprache mit einem Arzt oder anderem medizinischen Fachpersonal durchführen.
 

1.3  Für den Fall, dass der Benutzer mehreren Einzelpersonen Zugriff auf diese Accu-Chek View App gewährt, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Benutzers. Diese Accu-Chek View App ermöglicht es jeder dieser Personen per Internetverbindung Daten des Benutzers, einschließlich Gesundheitsdaten, zu übertragen. Die Übertragung derartiger Daten erfolgt verschlüsselt in jedem Fall aber werden die Daten über Netze übertragen, die nicht der Kontrolle von Roche Diabetes Care Austria unterliegen. Dementsprechend ist Roche Diabetes Care Austria in keiner Weise für die Sicherheit derartiger Übertragungen verantwortlich.
 

1.4  Der Benutzer greift auf die Accu-Chek View App nur unter Verwendung von Mobiltelefonen zu, die durch Erwerb, Miete oder auf andere Weise seiner Kontrolle unterliegen. Der Benutzer erklärt sich mit den folgenden Auflagen einverstanden: (i) Der Zugriff auf oder die Nutzung der Accu-Chek View App geht nicht über den Verwendungszweck hinaus; (ii) es wird keinem Dritten Zugriff auf die in der Accu-Chek View App gespeicherten Daten gewährt, ausgenommen in dem Umfang, der von der Accu-Chek View App und in Ziff. 1.3 dieser Lizenzbedingungen vorgesehen ist; (iii) die Accu-Chek View App oder ihre Benutzeroberfläche dürfen weder vollständig noch in Teilen kopiert werden, ausgenommen zur Erstellung einer Sicherungskopie, die nur die zukünftige Verwendbarkeit für den Verwendungszweck sicherstellt; (iv) die Accu-Chek View App darf in keiner Weise geändert, angepasst, übersetzt, zurückentwickelt, dekompiliert oder disassembliert werden, ausgenommen nach Rücksprache mit Roche Diabetes Care Austria, falls dies technisch erforderlich ist, um den Verwendungszweck sicherzustellen.
 

1.5  Der Benutzer ist verpflichtet, mit Roche Diabetes Care Austria zusammenzuarbeiten und muss die von Roche Diabetes Care Austria angeforderte Hilfe in vertretbarem Umfang gewähren, um Roche Diabetes Care Austria dabei zu unterstützen, eine nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung oder geltendem Recht entsprechende Verwendung der Accu-Chek View App oder den Zugriff darauf zu erkennen bzw. zu verhindern.
 

1.6 Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, behält Roche Diabetes Care Austria das Recht vor, die Dienste der Accu-Chek View App ggf. einzustellen. In diesem Falle werden die Benutzer darüber zwei Wochen vorher informiert. Der Benutzer darf die Nutzung der Accu-Chek View App jederzeit einstellen.
 

2 Eigentumsrechte

Alle Rechte, Titel und Ansprüche einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Urheberrechte, Marken und anderen Rechte, die in Verbindung mit der Accu-Chek View App als geistiges Eigentum geschützt sind, sind Eigentum von Roche Diabetes Care Austria bzw. seinen Lizenzgebern.
Roche Diabetes Care Austria bleibt Eigentümer aller nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gewährten Rechte, und die Rechte des Benutzers zur Nutzung der Accu-Chek View App sind auf die Bedingungen dieser Vereinbarung beschränkt. Der Benutzer verpflichtet sich, Produktidentifizierungsmerkmale, Marken, Hinweise zu Urheberrechten, Vertraulichkeit, Eigentum oder anderweitige Hinweise an oder in der Accu-Chek View App nicht zu entfernen.

 

3 Garantiebeschränkung

3.1  Im Falle einer Störung der Accu-Chek View App ist der Benutzer berechtigt, von Roche Diabetes Care Austria die Behebung der Störung oder die Bereitstellung einer anderen, störungsfreien Version zu fordern, vorausgesetzt, dass Roche Diabetes Care Austria berechtigt ist, nach eigenem Ermessen zwischen allen möglichen Lösungen zu wählen, wenn es sich bei dem Benutzer um einen Geschäftskunden handelt. Die Auswahl erfolgt auf Seiten von Roche Diabetes Care Austria schriftlich (Fax oder E-Mail genügt) innerhalb eines Zeitraums von drei Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung des Benutzers über die Störung. Roche Diabetes Care Austria kann es ablehnen, das defekte Produkt auf die vom Kunden gewünschte Weise zu reparieren, wenn eine derartige Lösung unangemessene Kosten verursachen würde.
 

3.2  Wenn die Lösung (ergänzende Leistung) gemäß Artikel 3.1 nicht zur Behebung der Störung führt oder vom Benutzer nicht billigerweise erwartet werden kann oder Roche Diabetes Care Austria es ablehnt, die Störung auf diese Weise zu beheben, ist der Benutzer im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen oder Ersatzansprüche oder vergebliche Aufwendungen geltend zu machen, vorausgesetzt jedoch, dass die Schadensersatzansprüche des Benutzers den in Artikel 4 enthaltenen Bestimmungen entsprechen.
 

3.3  Die Garantiefrist beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Accu-Chek View App, wenn der Benutzer ein Privatkunde ist. Anderenfalls beträgt sie zwölf Monate ab dem Zeitpunkt der Auslieferung der Accu-Chek View App.
 

3.4  Für Geschäftskunden gilt Folgendes: Der Benutzer hat die Accu-Chek View App umgehend nach Erhalt mit der angemessenen Sorgfalt zu prüfen. Die ausgelieferte Accu-Chek View App wird als vom Benutzer akzeptiert betrachtet, es sei denn, Roche Diabetes Care Austria wird folgendermaßen über die Störung benachrichtigt: (i) Im Falle einer offensichtlichen Störung innerhalb einer Frist von fünf Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt der Auslieferung oder anderenfalls (ii) innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Störung erkannt wurde.


4 Haftungsbeschränkung

4.1  Ungeachtet des Klagegrundes ist die Haftung von Roche Diabetes Care Austria beschränkt auf von Roche Diabetes Care Austria, seinen Angestellten oder Zulieferern verursachte Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit oder, bei Verstoß gegen einen wesentlichen Vertragsgegenstand, einfache Fahrlässigkeit entstanden sind. Vertragsgegenstände werden als wesentlich erachtet, wenn sie für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung notwendig sind und der Benutzer im Regelfall auf ihre Einhaltung vertrauen darf.

4.2  Wird Roche Diabetes Care Austria für einfache Fahrlässigkeit gemäß Artikel 4.1 haftbar gemacht, beschränkt sich die Haftung von Roche Diabetes Care Austria auf die typischen Schäden, die bei Abschluss der Vereinbarung oder spätestens beim Verstoß gegen den betreffenden Vertragsgegenstand vernünftigerweise vorhersehbar waren.

4.3  Die Haftung von Roche Diabetes Care Austria für alle Schäden, die durch Verletzung einer bestimmten Garantiebestimmung verursacht wurden, für Schäden, die gemäß dem Produkthaftungsgesetz auszugleichen sind, und für Schäden durch Tod, Verletzungen oder Gesundheitsgefährdungen bleibt hiervon unberührt. Um Zweifel auszuschließen, erteilt Roche Diabetes Care Austria solche bestimmten Garantiebestimmungen nur in Schriftform und mit Unterschrift der Geschäftsführer.

4.4  Auch wenn die Accu-Chek View App möglicherweise mit einer Sicherungsfunktion ausgestattet ist, ist der Benutzer verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien der Daten und Einstellungen zu erstellen, insbesondere aller Daten, die innerhalb der Accu-Chek View App hochgeladen und gespeichert wurden. Die Accu-Chek View App sollte auch nicht als einziges Speichermedium für die Daten des Benutzers verwendet werden. Im Falle eines Datenverlustes haftet Roche Diabetes Care Austria nur für die Kosten der Wiederherstellung derartiger Sicherungskopien.

 

5 Sonstiges

5.1  Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unter geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sind, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Bestimmung, die nicht durchsetzbar ist oder eine Lücke enthält, wird durch eine durchsetzbare und lückenlose Bestimmung als ersetzt erachtet, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

5.2  Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht, unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.


 

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