ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
DER ROCHE DIABETES CARE AUSTRIA GMBH
1. Allgemeines – Geltungsbereich
1.1. Wir erbringen Lieferungen und sonstige Leistungen ausschließlich zu den gegenständlichen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Allfällige Änderungen werden dem Kunden gesondert bekanntgegeben.
1.2. Im Folgenden ist der Begriff Verbraucher als jener iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG sowie der Begriff Unternehmer als jener iSd § 1 Abs 1 UGB iZm § 1 Abs 1 Z 1 KSchG zu verstehen.
2. Bestellungen
2.1. Erst aufgrund unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder tatsächlich erfolgter Auslieferung/Leistungserbringung werden Bestellungen auch für Roche Diabetes Care Austria GmbH verbindlich. Bis dahin sind sämtliche Angebote freibleibend und unverbindlich.
2.2. Weichen Bestellungen von standardisierten Packungsgrößen ab, ist Roche Diabetes Care Austria GmbH berechtigt, jene Packungsgröße dem Auftrag zugrunde zu legen, die der bestellten Menge am nächsten kommt.
3. Preise
3.1. Preisangaben (einschließlich etwaiger Rabatte) und sonstige Konditionen in Preislisten und anderen Materialien geben lediglich den Stand der Ausgabe wieder.
Bei der Fakturierung werden die jeweils am Tag der Lieferung / Leistungserbringung gültigen Preise zugrunde gelegt. Diese können bei einer Veränderung der Verhältnisse, insbesondere der Rohstoffkosten, Frachten und anderen Transportkosten, Versicherungskosten, Verpackungskosten, Wechselkurse, Steuern, Zölle und anderen Abgaben und Kosten, von den Preisen laut Preisliste erhöhend oder senkend abweichen.
3.2. Die einzelnen Preise sind wertgesichert. Sie erhöhen bzw. vermindern sich jährlich im gleichen Verhältnis, in welchem der von der Statistik Austria errechnete österreichische Index der Verbraucherpreise 2020 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex, ausgehend von der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses letztveröffentlichten Indexzahl, jährlich verändert.
3.3. Ist der Kunde mit den von den bekannt gegebenen Preislisten abweichenden Preisen nicht einverstanden, hat er uns dies innerhalb einer Woche nach Kenntnis bekannt zu geben und 14 Arbeitstagen nach Kenntnis dieser Preisanpassung vom Geschäft zurückzutreten. Widerspricht der Kunde dieser Preisanpassung sind wir berechtigt, von der Auslieferung / Leistungserbringung Abstand nehmen bzw. bereits ausgelieferte Ware zurücknehmen, ohne dass dem Kunden daraus irgendwelche Ansprüche erwachsen.
3.4. Nach unserer Wahl können wir bei Exportgeschäften auch in der jeweiligen Währung des Empfängerlandes fakturieren.
3.5. In den Preisen laut Preislisten ist die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatz-/ Mehrwertsteuer nicht enthalten. Sie ist zusätzlich zu entrichten.
3.6. Die Preise gelten mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ab Lager bzw. ab Werk, unfrei, inklusive Verpackung. Handelt es sich um empfindliche und verpackungsintensive Produkte, werden diese zusätzlich verpackt ausgeliefert. Roche Diabetes Care Austria GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten der Verpackung zusätzlich in Rechnung zu stellen.
4. Lieferung / Leistungserbringung
4.1. Bei einem Warenwert unter EUR 45,00 exkl. USt sind wir berechtigt, Manipulationskosten in Höhe von EUR 7,00 zusätzlich zu verrechnen. Wir sind berechtigt, Mindestabnahmen festzulegen.
4.2. Langt die Bestellung bei uns Montag bis Freitag bis spätestens 12.00 Uhr ein, sind wir bemüht, die bestellte Ware noch am selben Tag an einen Beförderer zu übergeben. Auf Grund der ausschließlichen Lieferparität „ab Werk/ab Lager” erfolgt der Transport der Ware auf Risiko des Bestellers. Ist der Besteller ein Verbraucher, erfolgt der von uns in Auftrag gegebene Transport der Ware auf unser Risiko. Von der Dauer der Beförderung ist der Zeitpunkt der Zustellung abhängig. Feste Lieferfristen bestehen nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Handelt es sich um eine dringende Ware, hat der Kunde dies aus Anlass der Bestellung ausdrücklich mitzuteilen und die allenfalls dadurch entstehenden erhöhten Kosten zu tragen.
4.3. Für Warenreservierungen gilt: Sollte zum Ablauf der vereinbarten Bezugsfrist die vereinbarte Menge nicht oder nur teilweise abgerufen sein, so behalten wir uns das Recht vor, die Reservierung der Restmenge, die noch nicht abgerufen ist, nach Ablauf einer Nachfrist von 5 Arbeitstagen zu streichen.
4.4. Sollte ein Unternehmer Waren verbindlich reservieren, so behalten wir uns weiters das Recht vor, eine allfällige Preisdifferenz, welche sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Preis und dem Ergebnis der von uns erzielten Wiederverwertung ergibt, dem Kunden in Rechnung zu stellen oder – nach unserer Wahl – den halben Preis der vom Nicht-Abruf betroffenen und, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr weiter verwendbaren Chargenmenge als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen, wobei weitergehende Ansprüche aufrecht bleiben.
4.5. Krieg, Streiks, Epi- und Pandemien, Aussperrungen, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Betriebseinstellungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Unfälle, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, welche die Leistungserbringung, Herstellung oder den Versand verringern oder behindern, entbinden uns für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung / Leistungserbringung aufgrund einer bestätigten Bestellung.
4.6. Kommt es während der Laufzeit dieses Geschäfts bzw. während der Dauer bis zum Abschluss des Geschäftes zu einer Veränderung der Verhältnisse (insbes. im Sinne des Punktes 3.1.), sind wir berechtigt eine der Veränderung entsprechende Anpassung der Preise für die noch nicht ausgelieferte Menge / ausstehende Teilleistung vorzunehmen. Auch in diesem Fall gilt Punkt 3.2 und 3.3.
Im Falle der Nichterfüllung gelten die Haftungsbestimmungen gemäß Punkt 9.
5. Versand
5.1. Wir behalten uns sowohl die Wahl des Versandweges als auch die Art des Versandes vor.
5.2. Erfolgt der Versand sowohl hinsichtlich des Weges als auch der Art mangels anderer schriftlicher Vereinbarung „ab Lager“ bzw. „ab Werk“, „unfrei inklusive Verpackung“ trägt der Kunde – sofern es sich nicht um einen Verbraucher handelt – die Gefahr für Untergang, Verlust, Beschädigung oder Verspätung ab Übergabe der Ware an den Beförderer, einschließlich der Gefahr von Bruch und Schwund während des Versands.
5.3. Wir sind im Interesse einer zügigen Geschäftsabwicklung auch berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Kunden, Teillieferungen vorzunehmen / Teilleistungen zu erbringen, insofern diese selbst jeweils als marktübliche Einheiten verstanden werden können. Zustellgebühren, Rollgelder für Stückgut und Speditionssammelgut gehen stets zu Lasten des Kunden.
6. Zahlung
6.1. Maßgeblich sind die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. In begründeten Fällen können wir unabhängig davon Vorauskasse/Sicherstellung verlangen.
6.2. Wird die Zahlungsfrist überschritten, sind wir berechtigt, ohne Nachweis eines diesbezüglichen Schadens 10% p.a. Verzugszinsen zu verlangen. Gegenüber Unternehmern steht uns frei, wahlweise auch einen Verzugszinssatz auf Basis des § 456 UGB geltend zu machen..
Bei Säumigkeit sind wir berechtigt, dem Kunden sämtliche mit der Betreibung unserer Ansprüche verbundenen Kosten anzulasten. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, unvollständige Begleichung der Rechnungen oder Änderungen in den Verhältnissen des unternehmerischen Kunden, , wie Änderung der Rechtsform oder Besitzverhältnisse, Änderung der Geschäftsführung, strafrechtliche Verfahren und rufschädigende Sachverhalte oder Geschäftsgebarung, berechtigen uns, von der Ausführung des Geschäftes Abstand zu nehmen.
6.3. Im Verhältnis zu Verbrauchern: Die Zahlung ist fristgerecht, wenn die Zahlungsanweisung spätestens am Fälligkeitstag nachweislich erfolgte.
Im Verhältnis zu Unternehmern: Zahlungen gelten erst mit valutagerechter unwiderruflicher Gutbuchung auf einem unserer Konten als getätigt.
6.4. Der Kunde ist berechtigt gegen unsere Forderung/en aufrechnen, sofern es sich um seinerseits um konnexe, von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt oder im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit. Ist ein Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber säumig, sind wir berechtigt, Auslieferung / Leistungserbringung ausdrücklich per Nachnahme vorzunehmen oder bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher unserer Forderungen zurückzuhalten. 6.4. Wir haben jedenfalls das Recht, Zahlungen ohne ausdrückliche Widmung auf jede offene Forderung anzurechnen.
7. Beanstandungen und Rücknahme
7.1. Im Verhältnis zu Unternehmern: § 377 UGB gilt als vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn ausgelieferte Ware / erbrachte Leistung unverzüglich zu überprüfen. Beanstandungen müssen uns schriftlich binnen 5 Arbeitstagen nach Einlangen der Ware beim Kunden / Leistungserbringung vorliegen. Ist die Beanstandung gerechtfertigt, werden wir eine Ersatzlieferung vornehmen / Ersatzleistung erbringen; weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, den Preis zurückzuhalten oder eigenmächtig zu reduzieren. Der schriftlichen Beanstandung muss eine Rechnungskopie bzw. Lieferscheinkopie angeschlossen sein. Ordnungsgemäße Ware wird weder zurückgenommen noch umgetauscht.
7.2. Retournierte Ware wird aufgrund unserer hohen Qualitätsansprüche in jedem Fall der Vernichtung zugeführt. Ware, die ohne entsprechende Vereinbarung an uns zurückgeschickt wird, wird ebenso vernichtet. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten.
8. Gewährleistung
8.1. Im Verhältnis zu Verbrauchern: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
8.2. Im Verhältnis zu Unternehmern:
8.2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt die Gewährleistung für Leistungen und Produkte, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch keinen Verbrauch mit sich bringt, für die Dauer von 12 Monaten ab Auslieferung / Leistungserbringung..
8.2.2 Wir schließen die Gewährleistung und jegliche Haftung aus für nicht von uns zu vertretende Mängel, insbesondere hervorgerufen durch:
- Eingriffe durch den Kunden oder durch Dritte, einschließlich der Installation und Verwendung von nicht durch uns zur Verfügung gestellter Software
- Höhere Gewalt, Brand, Elementarschäden, Explosion, Wasserschäden, Sturz etc.
- Aufstellung an einem ungeeigneten Ort (zB hohe Umgebungstemperatur, hohe Luftfeuchtigkeit, korrosive Atmosphäre, hoher Staubanfall).
- Veränderung des Gerätes und der installierten Programme (Software) durch den Kunden oder durch Dritte.
- Einbau von Teilen fremder Herkunft.
- Nichtbefolgung der Vorschriften über Pflege und Wartung des Gerätes.
- Störung der hauseigenen Installationen und Einrichtungen (Stromzufuhr etc.).
Weiters schließen wir die Gewährleistung und jegliche Haftung aus für Mängel und Schäden die durch Abnützung, Zerstörung, Beschädigung, Verschleiß, Verbrauch von dazu bestimmten Materialien oder Glasbruch, die bei Übergabe nicht vorgelegen, sondern im Zuge des Gebrauchs entstanden sind.
8.2.3 Bei Schäden, die aus dem Ausfall eines Gerätes entstehen, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt 9.
8.2.4 Die Berufung auf einen Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn der behauptete Mangel nicht gemäß Punkt 7.1. beanstandet wurde.
9. Haftung
Im Verhältnis zu Verbrauchern gilt: Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden, Schäden aus der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht oder untypische Schäden, handelt. Zudem ist die Haftung für Schäden auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Im Verhältnis zu Unternehmern gilt; Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden wird ausgeschlossen. Zudem ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – für Fälle von grober Fahrlässigkeit auf maximal EUR 15.000 sowie vorsätzliche Schäden beschränkt.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unserer Forderungen gegenüber dem Kunden in unserem Eigentum. Dessen ungeachtet ist der Kunde berechtigt, unsere Waren bestimmungsgemäß zu verwenden. Wir sind unverzüglich davon zu verständigen, wenn ein Dritter Rechte gegenüber dem Kunden geltend macht, die unser Eigentumsrecht beeinträchtigen können.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Waren pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu verwahren und zu warten. Im Verhältnis zu Unternehmern; Der Kunde ist zudem verpflichtet,unsere Waren gegen jedens versicherbare Risiko zu versichern. Die jeweiligen Versicherungsverträge und daraus mögliche Leistungen sind zu unseren Gunsten zu vinkulieren. Der Kunde erklärt jedenfalls, dass er allfällige Ansprüche gegen diese Versicherer bis zur Höhe unserer Forderungen unwiderruflich an uns abtritt. Er haftet für sämtliche Schäden und Kosten, die uns durch einen Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen entstehen. 10.3. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und Begleichung unserer sämtlichen Ansprüche bleibt der Kunde lediglich Verwahrer unserer Ware. Handelt er entgegen seinen vertraglichen Verpflichtungen und können dadurch unsere Rechte beeinträchtigt werden, sind wir berechtigt, die unverzügliche Herausgabe der Waren zu verlangen oder den Vertragsrücktritt zu erklären.
11. Softwareprogramme
11.1. Der Kunde darf die Software nur zum Zweck der Datensicherung kopieren. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk auch auf den Kopien anzubringen.
11.2. Wir sind berechtigt, Software-Änderungen beim Kunden durchzuführen, soweit diese aufgrund von Schutzrechtsbehauptungen Dritter notwendig werden.
11.3. Der Kunde anerkennt, dass die Software samt Benutzerdokumentation und weiteren Unterlagen urheberrechtlich geschützt ist und dass sie Betriebsgeheimnis des jeweiligen Herstellers ist. Er trifft Vorsorge, dass diese ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich wird. Sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, hält uns dieser diesbezüglich schad- und klaglos. Der Kunde wird Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige Identifikationsmerkmale von uns oder Dritten unter keinen Umständen ändern oder entfernen. Der Kunde darf die Benutzerdokumentation lediglich für den Eigengebrauch vervielfältigen.
11.4. Für die von uns vertriebenen Softwareprogramme gilt, dass diese nur für den bestimmten, im Vertrag festgelegten Zweck verwendbar sind und dass der Kunde darüber hinaus keinerlei Anspruch auf eine bestimmte Verwend- und Verwertbarkeit der Software hat.
11.5. Im Verhältnis zu Unternehmern: Der Kunde hat uns über von ihm entdeckte Mängel oder Fehler der Software auch dann zu informieren, wenn diese die bestimmungsgemäße Verwendung der Software nicht beeinträchtigen.
12. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
werden nicht Vertragsbestandteil, außer wenn wir ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäftsbedingungen sind und unsere Leistung ungeachtet dessen erbringen.
13. Wiederverkauf / Weitergabe an Dritte
13.1. Der Kunde ist verpflichtet, bei Werbung, Wiederverkauf / sonstiger Abgabe an Dritte alle einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere auch das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb und ggf. medizinproduktrechtliche Vorschriften eigenverantwortlich einzuhalten und hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.
13.2. Ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist es untersagt, unsere geschützten Marken für Waren fremder Herstellung oder für verarbeitete Originalwaren zu verwenden.
13.3. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die gelieferte Ware nur vollständig (also einschließlich Verpackung, Beipackzettel, Bedienungsanleitungen, Warnhinweisen etc.) zu verkaufen oder abzugeben.
13.4. Export Controls: Der Kunde versteht, dass Waren oder gelieferte Gegenstände (und das in diesen Gegenständen enthaltene Know-how) einer Ausfuhr- oder Einfuhrkontrolle unterliegen können. Jeder Vertragspartner trägt die Verantwortung, die einschlägigen Export- und Einfuhrkontrollbestimmungen einzuhalten. Ferner versteht der Kunde, dass die USExportkontrollgesetze auch dann gelten, wenn die Waren oder Liefergegenstände oder Teile davon von US-Ursprung sind. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Vertrag keine weiteren Beziehungen zu den Vereinigten Staaten enthält.
Im Verhältnis zu Unternehmern, die als Händler tätig sind, gilt zusätzlich zu den zuvor Punkten 13.1.-13.4.;
Als Händler gilt jede Drittpartei, die gewerbsmäßig Roche Diabetes Care-Produkte vertreibt oder weiterverkauft.
13.5. Der Händler hält sich an die geltenden Gesetze, Vorschriften, Branchenkodizes und Vertragsbedingungen sowie an allgemein anerkannte Nachhaltigkeitsstandards wie den Schutz der Menschenrechte, Sicherheit- und Umweltstandards, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und die Korruptionsbekämpfung.
13.6. Der Händler verpflichtet sich zur Einhaltung der nachfolgend aufgelisteten Kodexe und sich mit dem Inhalt vertraut zu machen:
- Der im Code of Conduct der ROCHE-Gruppe festgelegten Standards, abrufbar unter: https://www.roche.com/de/about/governance/code-of-conduct
- Der im MedTech Europe Kodex zum ethischen Geschäftsverhalten festgelegten Standards, abrufbar unter: https://www.medtecheurope.org/resource-library/medtecheurope-code-of-et...
13.7. Der Händler ist verpflichtet, ROCHE unverzüglich schriftlich über einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Group Code of Conducts der ROCHE-Gruppe oder sonstige Bestimmungen dieses Vertrages zu informieren.
13.8. ROCHE behält sich das Recht vor, die Einhaltung der in diesen Bedingungen genannten Roche-Grundsätze und aktuellen Bestimmungen durch den Händler zu überprüfen.
14. Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder sonst anlässlich der Geschäftsbeziehung zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder auf Grund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten, sie ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu verwenden und sie - soweit zur Erreichung des Vertragszwecks nicht geboten - weder aufzuzeichnen noch in irgendeiner Weise zu verwerten.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand; anzuwendendes Recht
15.1. Im Verhältnis zu Unternehmern gilt: Erfüllungsort ist Wien. Sämtliche Streitigkeiten sind ausschließlich von dem für den 1. Wiener Gemeindebezirk jeweils sachlich zuständigen Gericht zu entscheiden.
15.2. Auf unser Vertragsverhältnis zum Kunden ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Ungeachtet dessen, gelten für Verbraucher die zwingenden Bestimmungen des im Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts geltenden Rechts.
15.3. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am Nächsten kommt. Das Gleiche gilt in Fällen einer Lücke.